Zementestrich CT (früher ZE) ist der meistverlegte Estrich. Er besteht aus Zement, Gesteinskörnung wie Sand oder Kies, eventuellen Zusatzmitteln und Wasser. Zementestriche binden hydraulisch, das heißt, mit Wasser als Kraftquelle, ab. Erlaubte Zusätze sind u.a. Fließmittel, die sowohl die Konsistenz als auch die Verarbeitbarkeit des Estrichmörtels verbessern, dabei reduzieren sie den Wasserbedarf und damit die Schwindneigung. Kunstharzdispersionen verbessern die Verarbeitbarkeit des Estrichs und die Haftfestigkeit auf dem Untergrund, gleichzeitig vermindern sie die Rissneigung. Zusätze aus Bitumenemulsionen verbessern ebenfalls die Verarbeitbarkeit und führen zu höherer Frühfestigkeit, sowie zu höherer Endfestigkeit.

Zementestrich ist unempfindlich gegen Feuchtigkeit und kann daher im Innen- und Außenbereich sowie im Nassbereich verlegt werden, zudem ist er als als Heizestrich geeignet. Bei entsprechendem Zuschlag ist er frostbeständig und bei Verlegung auf diffusionsoffene Trennschichten weitgehend diffusionsoffen (und für Einsatz auf Holzbalkendecken geeignet). Bei entsprechender Dimensionierung kann er hohe Verkehrslasten aufnehmen. Nachteilig ist, dass Zementestrich erst nach 20-30 Tagen belegreif ist, das er ein hohes Schwindmaß aufweist und darum zu Rissen neigt. Durch einseitiges Austrocknen neigt er zu Aufwölbungen, außerdem können maximal 40 m² ohne Fugen hergestellt werden.

Quelle: baunetzwissen.de

Anhydritestrich, auch Calciumsulfatestrich genannt, ist ein Estrich gemischt aus Sand/Kies, Wasser und Anhydrit. Etwaigen Zusatzstoffen wie Quarzsande oder Kalksteinsplitter erhöhen die Verdichtungen des Mörtels und damit auch die Festigkeit. Anhydrit ist die Bezeichnung für natürlich vorkommendes Calciumsulfat und wird auch Karstenit oder Gekrösstein genannt. Aber auch synthetisch hergestelltes Anhydrit wird als Bindemittel verwendet.

Quelle: bauprofessor.de

Bei hohen mechanischen Belastungen und wenn keine besonderen Anforderungen an den Schall- und Wärmeschutz bestehen, bieten sich Verbundestriche an. Besonderes konstruktives Merkmal ist ihre vollflächige und feste Verbundenheit mit dem Untergrund. Sie können ohne Belag  – dann werden sie auch Nutzestriche genannt – oder mit Fliesen und Platten sowie anderen Belagsarten zum Einsatz kommen.

Quelle: Baunetzwissen.de

Heizestrich ist ein schwimmender Estrich, der zur Aufnahme von Heizelementen für die Raumheizung sowie der Wärmespeicherung dient. Je nach Lage der Heizelemente werden Heizestriche in die Bauarten A, B, C unterteilt.

Der Heizestrich muss grundsätzlich den Anforderungen des schwimmenden Estrichs genügen. Die Dicke der Estrichschicht richtet sich nach der Bauart. Die Überdeckung der Heizelemente muss jedoch mindestens 45 mm betragen. In der Bezeichnung des Heizestrichs wird zunächst der verwendete Estrich mit der Festigkeitsklasse angegeben (hier ZE 20). Es folgen die Konstruktionsbezeichnung (S) und Überdeckungshöhe der Heizelemente (hier 50). Der Zusatz H steht für Heizestrich. (Estrich DIN 18560 – ZE 20 – S 50 – H).
Rohrleitungen unter schwimmenden Estrichen

Wärmegedämmte Rohrleitungen im Fußbodenaufbau bergen verschiedene Risiken in sich. Zum einen treten Probleme in Verbindung mit der Trittschall- und Wärmedämmung auf. Größere Probleme bereiten jedoch die hohen statischen und dynamischen Belastungen der Estrichplatte, die insbesondere bei Einzellasten (z.B. unter dem Fuß eines Schrankes) auftreten. Diese Belastungen führen zu grabenförmigen Einsenkungen, Durchbrüchen und Rissen, die durch die gesamte Estrichplatte hindurchgehen und den Estrich in einzelne Flächen zerteilen können. Um dies von vornherein zu verhindern, müssen einige Grundregeln bei der Verlegung von gedämmten Rohrleitungen in Fußbodenaufbauten eingehalten werden:

Die maximale Unterbrechung der Dämmschichten unter der Estrichplatte durch Rohrtrassen bei 40 mm-Estrichen beträgt mindestens 120 mm. Ist die Rohrtrasse geringer, muss die Estrichdicke erhöht werden. Rohrleitungen sind parallel zu den Wänden zu verlegen und müssen einen Abstand zur Wand von 200 mm in Fluren und 500 mm in Wohnbereich haben. Dies bedeutet, daß die Rohrleitungen auch rechtwinklig in die Wände münden. Außerdem müssen Rohrleitungen wärmegedämmt und körperschallentkoppelt verlegt sowie akkustisch entkoppelt befestigt werden.

Quelle: Baumarkt.de

Bei neuen Häusern spielen Fußbodendämmungen mit Ausnahme von Trittschalldämmungen der Fußböden in den einzelnen Geschossen normalerweise keine Rolle. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 schreibt für Neubauten eine komplette Wärmedämmung der Gebäudehülle vor, die in der Regel eine Perimeterdämung der Keller und der Bodenplatte einschließt. Der Keller ist damit komplett gedämmt, eine Kellerdeckedämmung bzw. eine Fußbodendämmung im Erdgeschoß sind somit nicht mehr nötig.

In älteren Häusern mit ungedämmten Kellern leiden die Bewohner des Erdgeschosses dagegen meist unter hohen Energiekosten und fußkalten Räumen. Eine Fußbodendämmung kann hier Abhilfe schaffen, falls die Dämmung der Kellerdecke nicht von der Kellerseite aus erfolgen kann. Wenn ein Sanierungsvorhabkellerbodens en auch einen Kellerausbau einschließt, muss neben der Wärmeisolierung der Kellerwände auch die Dämmung des  vorgenommen werden. Bei der Wärmedämmung der obersten Geschoßdecke in einem nicht ausgebauten Dachstuhl kann optional über der Dämmschicht ein Fußbodenaufbau erfolgen.

Quelle Tabelle:https://www.linzmeier.de/u-wert-tabelle

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